Hoheitliche und öffentliche Leistungen sind durch Gesetz übertragene Aufgaben. Zulassungen und Genehmigungen gehören ebenso dazu wie die Politikberatung und die Mitarbeit in Gremien, insbesondere zur Normung, Regelsetzung und Standardisierung. Diese Leistungen erbringen wir zum Wohle der Allgemeinheit.

Hoheitliche und öffentliche Leistungen der BAM sind neben Gremientätigkeiten und Beratung insbesondere:

  • Gutachten/Stellungnahmen (gesetzlich)
  • Anerkennung von Zertifizierungsstellen und -systemen
  • Anerkennung als Prüf- oder Überwachungsstelle
  • Gefahrguttransporterlaubnisse
  • Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen
  • Produkt- und Stoffzulassungen
  • Zuverlässigkeitsprüfungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Online-Antragsstellung

Anträge für hoheitliche und öffentliche Dienstleistungen können online gestellt werden. Nutzen Sie dazu die Services in unserem Antragsportal.

Antragsportal

Benannte Stelle BAM

Die BAM ist in der EU als Benannte Stelle mit der Kennnummer 0589 im Rahmen von EU-Richtlinien tätig. Der aktuelle Benennungsumfang ist in der NANDO-Datenbank aufgeführt.

NANDO-Datenbank

Amtliche Mitteilungen

Die BAM veröffentlicht ihre Zulassungen, Genehmigungen und andere Verwaltungsakte sowie Zertifizierungen aufgrund von EU-Richtlinien. Dies erfolgt seit 2024 durch Veröffentlichung auf dem Publikationsserver BAM-Publica, in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Amtliche Bekanntmachungen

Bis zum Jahr 2023 erfolgte die Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt. ↗ Amts- und Mitteilungsblatt

Amts- und Mitteilungsblatt

Konformitätsbewertungen und Zulassungen

Wir führen Zulassungen und Konformitätsbewertungen in mehreren Bereichen durch.

Infos im Fachportal Technische Sicherheit (TES)

Informationen zu Themen rund um Konformitätsbewertungen und Zulassungen finden Sie auch im Fachportal Technische Sicherheit:

Gefahrgutumschließung (Gefahrgutrecht)

Unsere Aufgabe ist die Zulassung von Verpackungen einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter.

Explosivstoffe und Pyrotechnik (Sprengstoffrecht)

Wir führen EU-Konformitätsverfahren für Explosivstoffe und Pyrotechnik durch. Darüber hinaus sind wir Zulassungsbehörde für Sprengzubehör nach dem Sprengstoffgesetz.

Explosionsgefährliche Stoffe der chemischen Industrie (Sprengstoffrecht)

Wir sind gemäß § 2 SprengG zuständig für die Feststellung der Explosionsgefährlichkeit und die Zuordnung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Stoffgruppe gemäß Anlage II des SprengG sowie gemäß § 4 der 2. SprengV für deren Zuordnung zu einer Lagergruppe.

Pyrotechnische Munition (Beschussgesetz)

Zu unserem Aufgabenbereich zählt auch die Zulassung von pyrotechnischer Munition nach dem Beschussgesetz und die Genehmigung von Verbringensvorgängen für Explosivstoffe.

Deponieabdichtungen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht)

Wir sind zuständig für die Prüfung und Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen für die Anwendung in Basis- und Oberflächenabdichtungen von Deponien auf der Basis eigener Untersuchungen und von Ergebnissen akkreditierter Stellen.

Organische Peroxide (Gefahrstoffverordnung)

Wir ordnen organische Peroxide gemäß § 11 GefStoffV und Anhang I Nr. 2.3 sowie der BGV B4 "Organische Peroxide" Gefahrgruppen zu.